Freie Architektin VDA
Von der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck ö.b.u.v. Sachverständige für Mauerwerksbau
Geprüfte Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien GIS
Durchdachte Architekturleistungen berücksichtigen sowohl die Wünsche und Bedürfnisse des Bauherren, die örtlichen Gegebenheiten, die Wahl der Materialien und Kolorierungen sowie einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen.
Ich betreue jedes Projekt mit großer Verantwortung bis hin zur Fertigstellung und Schlüsselübergabe. Dabei spielt die enge Kooperation mit Fachingenieuren und Handwerksunternehmen eine große Rolle.
Ziel aller Planungen und der detailgetreuen Umsetzung ist ein gesundes Gleichgewicht zwischen Ökologie, Ökonomie und sozial zukunftsfähiger Baukultur.
Bei Sanierungen gilt es, eine Balance zwischen den geltenden Vorschriften und Regelwerken auf der einen Seite und den Anforderungen, die sich aus der Geometrie, der Beschaffenheit und den stoffspezifischen Gegebenheiten Ihrer Immobilie auf der anderen Seite ergeben, herzustellen.
Als unabhängige Sachverständige steht für mich die gesamtheitliche und umfassende Einschätzung der in Rede stehenden Objekte im Vordergrund. Nach Analyse der vorliegenden Gesamtsituation erfolgt die Bewertung.
Als Dozentin vermittle ich im Rahmen eines Lehrauftrages an der Bergischen Universität Wuppertal Studierenden des Masterstudiengangs MBE Baubetrieb Grundlagen zur Vermeidung von Schäden aber auch zum Umgang mit entstandenen Schäden auf der Baustelle.
Jedes Bauvorhaben ist individuell zu betrachten. Unter Berücksichtigung der technischen, wirtschaftlichen und ästhetischen Anforderungen entwickle ich mit Ihnen gemeinsam ein funktionierendes Konzept, das auch alle sinnvollen, ökologischen Aspekte berücksichtigt.
Spezifische Kenntnisse der eingesetzten Baustoffe, deren Haltbarkeit, Belastungsresistenz, die üblichen Handelsformen, Produktbezeichnungen und Prüfkriterien, sowie Faktoren zur Umwelt
Bearbeitung von Gutachten
Inhalte-Schwerpunkte des Fachgebietes / Bestellungsgebietes „Mauerwerksbau“ bei der Bearbeitung von Gutachten oder Gutachterlichen Stellungnahmen
Spezial-Untersuchungen
Begleitung von Abnahmen
Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert eines Grundstücks wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Im Ergebnis einer jeden Verkehrswertermittlung ist somit der wahrscheinlichste Kaufpreis im nächsten Kauffall zu bestimmen, d.h. ein möglichst marktkonformer Wert zu ermitteln.
Hierzu stehen nach den Vorschriften der geltenden ImmoWertV das Ertragswert-, das Vergleichswert- ebenso wie das Sachwertverfahren zur Verfügung. In Abhängigkeit von dem jeweiligen Grundstückstyp in Verbindung mit den spezifischen, zur Verfügung stehenden Wertermittlungsdaten wird das jeweils geeignete Verfahren für die Verkehrswertermittlung ausgewählt.